Warten auf Entscheidung aus Karlsruhe
Noch vor knapp zwei Wochen herrschte marktweite Erleichterung: Trotz Unmut über die Euro-Zugeständnisse der Kanzlerin auf dem Gipfeltreffen hatten mehr als zwei Drittel der Abgeordneten im Bundestag für Rettungsschirm und Fiskalpakt abgestimmt. Merkel sprach in einer langen Debatte von einem „wegweisenden Integrationsschritt“; auch der Bundesrat stimmte zu. Die Marktlage entspannte sich sichtlich, der Dax legte endlich wieder zu und auch internationale Indizes reagierten erleichtert mit Kursanstiegen. Mittlerweile sieht alles jedoch schon wieder ganz anders aus: Über zwölftausend Verfassungsklagen sind beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingegangen; heute entscheiden die Richter über einen Eilantrag, der den Bundespräsidenten von einer Vertragsunterzeichnung abhalten soll, bis ein endgültiges Urteil gefällt wird.
Die Frage, mit der sich die Richter in den nächsten Wochen beschäftigen, lautet: Lässt das Grundgesetz die Lösung der Schuldenkrise durch eine stärkere Integration und die damit verbundene Kompetenzabgabe nach Brüssel überhaupt zu, oder hat sich der Bundestag mit seiner Zustimmung „seiner Haushaltsautonomie entäußert“, wie es in der Klageschrift heißt? Eine Objektive des ESM ist, die Europäische Union zu einer „Haftungs- und Transferunion“ zu machen. Es ist vorgesehen, dass Deutschland 27 Prozent des 700 Milliarden Euro schweren „Euro-Rettungsschirms“ tragen soll, das sind etwa 190 Millarden. Im „Bedarfsfall“ kann es dazu kommen, dass die Bundesrepublik davon bis zu 123 Milliarden sofort bereitstellen muss; hinzu kommt, dass jetzt schon absehbar ist, dass nicht wenige der Unterzeichnerstaaten womöglich nicht in der Lage sein werden, ihren Anteil zu leisten, sodass die deutsche Haftung praktisch gesehen nach oben offen ist.
Kritisiert wird auch, dass in der Vertragsschrift keine Kündigungsvorschriften vorgesehen sind und ESM-Gouverneursrat und –Direktorium keiner Kontrolle durch Parlamente oder Justiz unterworfen sind, also völlige Immunität genießen. Unterzeichnet Gauck also den Vertrag, ist Deutschland völkerrechtlich gebunden, ob die Entscheidung nun verfassungskonform war oder nicht. Der heutige Eilantrag soll daher rechtlich festlegen, dass der Bundespräsident den Füller erst ansetzen darf, wenn ein endgültiges Urteil gefallen ist – was allerdings wohl nicht mehr wie ursprünglich geplant im Juli passieren wird, sondern laut neuesten Einschätzungen noch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte, dass Karlsruhe die Rechtslage einer „sehr sorgfältigen Prüfung“ unterziehen und in puncto einstweilige Anordnungen große Vorsicht walten lassen werde, um Schnellschussreaktionen der Auslandspresse à „Euro-Rettung gestoppt“ zu vermeiden.
Derweil scheint sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Sorge, eine Verschiebung des Gesetzes könnte weit über Deutschland hinaus für „erhebliche Verunsicherung an den Märkten führen“, fürs Erste nicht zu bestätigen. Nach mehreren Verlusttagen in Folge verzeichnen sowohl der Dax als auch der Dow Jones wieder leichte Gewinne, wobei das laut Händlermeinungen hauptsächlich technische Gründe hat. In seiner jüngsten Abwärtsbewegung ist der Dax auf eine Unterstützung bei 6.350 Punkten gefallen, wo unter anderem eine Fibonacci-Marke aus der Anfang Juni eingeleiteten Erholungsbewegung liege. Gegenwärtig verzeichnet er ein Plus von 0,79 Prozent.
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Eingestellt: 10.07.2012
Die Frage, mit der sich die Richter in den nächsten Wochen beschäftigen, lautet: Lässt das Grundgesetz die Lösung der Schuldenkrise durch eine stärkere Integration und die damit verbundene Kompetenzabgabe nach Brüssel überhaupt zu, oder hat sich der Bundestag mit seiner Zustimmung „seiner Haushaltsautonomie entäußert“, wie es in der Klageschrift heißt? Eine Objektive des ESM ist, die Europäische Union zu einer „Haftungs- und Transferunion“ zu machen. Es ist vorgesehen, dass Deutschland 27 Prozent des 700 Milliarden Euro schweren „Euro-Rettungsschirms“ tragen soll, das sind etwa 190 Millarden. Im „Bedarfsfall“ kann es dazu kommen, dass die Bundesrepublik davon bis zu 123 Milliarden sofort bereitstellen muss; hinzu kommt, dass jetzt schon absehbar ist, dass nicht wenige der Unterzeichnerstaaten womöglich nicht in der Lage sein werden, ihren Anteil zu leisten, sodass die deutsche Haftung praktisch gesehen nach oben offen ist.
Kritisiert wird auch, dass in der Vertragsschrift keine Kündigungsvorschriften vorgesehen sind und ESM-Gouverneursrat und –Direktorium keiner Kontrolle durch Parlamente oder Justiz unterworfen sind, also völlige Immunität genießen. Unterzeichnet Gauck also den Vertrag, ist Deutschland völkerrechtlich gebunden, ob die Entscheidung nun verfassungskonform war oder nicht. Der heutige Eilantrag soll daher rechtlich festlegen, dass der Bundespräsident den Füller erst ansetzen darf, wenn ein endgültiges Urteil gefallen ist – was allerdings wohl nicht mehr wie ursprünglich geplant im Juli passieren wird, sondern laut neuesten Einschätzungen noch bis zu drei Monate in Anspruch nehmen kann. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte, dass Karlsruhe die Rechtslage einer „sehr sorgfältigen Prüfung“ unterziehen und in puncto einstweilige Anordnungen große Vorsicht walten lassen werde, um Schnellschussreaktionen der Auslandspresse à „Euro-Rettung gestoppt“ zu vermeiden.
Derweil scheint sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäubles Sorge, eine Verschiebung des Gesetzes könnte weit über Deutschland hinaus für „erhebliche Verunsicherung an den Märkten führen“, fürs Erste nicht zu bestätigen. Nach mehreren Verlusttagen in Folge verzeichnen sowohl der Dax als auch der Dow Jones wieder leichte Gewinne, wobei das laut Händlermeinungen hauptsächlich technische Gründe hat. In seiner jüngsten Abwärtsbewegung ist der Dax auf eine Unterstützung bei 6.350 Punkten gefallen, wo unter anderem eine Fibonacci-Marke aus der Anfang Juni eingeleiteten Erholungsbewegung liege. Gegenwärtig verzeichnet er ein Plus von 0,79 Prozent.
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Eingestellt: 10.07.2012
Markttrends - 5. Nov, 10:37
